Hanfsamen

Hanf gehört zu einer Pflanzengattung in der Familie der Hanfgewächse und zählt zu der Gattung der Bedecktsamer. Hanfpflanzen gehören zu den jahrhundertealten Nutz- und Zierpflanzen überhaupt und werden auch reichlich und sehr vielfältig genutzt. Man kann die Hanfpflanze als Faser-, Drogen-, Heil- und Ölpflanze nutzen. Die Pflanze weist männliche und weibliche Anteile auf und kann sich dadurch durch Windbestäubung weiterpflanzen und somit wäre der Anfang einer Zucht schnell gemacht, was aber hier in Deutschland verboten ist.

Ihren eigentlichen Ursprung hat die Hanfpflanze in Zentralasien, breitete sich jedoch durch die reisenden Menschen schnell auf der ganzen Welt aus. In Europa wurde die erste Hanfpflanze vor ungefähr 5500 Jahren entdeckt. Die Hanfsamen dienen in China sogar als Nahrungsmittel und die Griechen nutzen den Hanf schon sehr frühzeitig für die Herstellung von Kleidung. Außerdem wurde schon im 13. Jahrhundert aus Hanf Papier hergestellt. Dem Hanf schreibt man eine Schmerzstillende und Rauschwirkung zu und somit wird diese Pflanze als Droge gesehen und als illegal eingestuft. Inzwischen gibt es viele verschiedene Hanfsorten mit den unterschiedlichsten Eigenschaften.

Anbau von Hanfsamen

Wenn man selbst Hanf anbauen möchte, muss man erst einmal den Hanfsamen kaufen, zum Beispiel im Internet. Um aus den Hanfsamen Hanfpflanzen zu gewinnen, bedarf es einer sensiblen Hand. Man muss diese Samen eine gewisse Zeit im Wasser einweichen und danach kann man den Keimling in einen Torfaufzuchtballen setzen und ihn mit Erde bedecken. Der Aufzuchtballen muss auf jeden Fall immer kräftig mit Wasser getränkt sein und darauf ist während der Wachstumsphase stetig zu achten, ebenso wie auf die Belüftung.

Der Keimling darf keinesfalls austrocknen und die Belüftung beugt den Schimmel vor. Die Blätter haben meist zuerst nur ein Blättchen und es können bis zu 13 Blättchen folgen und diese haben einen gesägten Rand. Ein einzelnes Blatt hat etwa die Form einer Hand. Hier in Deutschland ist der Erwerb von Hanfsamen verboten, wenn es sich herausstellen sollte, dass unerlaubter größerer Hanfanbau betrieben wird oder werden soll.